Informationen für Privatpatient*innen

Liebe Patient*innen,

Wenn Sie privat krankenversichert sind, erstattet Ihnen Ihre Kasse die Behandlungskosten in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Vertrag.

Für die Honorare bei Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden) gibt es in Deutschland keine festgelegte amtliche Gebührenordnung, wie Sie das von anderen freien Berufen (Ärzten, Rechtsanwälten) kennen. Deswegen gilt die gesetzliche Regelung, dass die Honorare zwischen Ihnen – unseren Patient*innen – und uns Therapeut*innen vor Beginn der Therapie vereinbart werden müssen.

Leider versuchen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen seit Jahren, die Preise für Heilmittel zu drücken, indem sie mit zweifelhafter Erstattungspraxis den Eindruck erwecken, wir Therapeuten würden keine üblichen Preise berechnen. Solche Behauptungen sind falsch.
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Erstattung der Beihilfestellen ist nie zu 100% kostendeckend. Dementsprechend sind all unsere Tarife nicht vollständig erstattungsfähig. Dies bedeutet das Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.

Richtig hingegen ist:

Die Leistungen von Heilmittelerbringern sind nicht immer gleich, und damit auch nicht ohne Weiteres vergleichbar. Sie unterscheiden sich in der Dauer der Behandlung, dem Ausbildungsstand und der Berufserfahrung der Therapeuten*Innen. Genauso wie in anderen Berufen auch, gibt es Spezialisten  in Ihrem Fachgebiet. Aber auch Raumangebot, zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität der Therapeut*innen sind weitere Erklärungen dafür, warum Leistungen nicht gleich sind und somit auch nicht immer gleich viel kosten können.

Unsere Honorare berechnen wir transparent und nachvollziehbar auf Basis der GebüTh, eine seit 2007 bestehende Gebührenübersicht über die üblichen Honorare in Logopädie-, Ergo- und Physiotherapiepraxen. Die GebüTh orientiert sich hinsichtlich des Aufbaus und der Kalkulation an den bekannten Gebührenordnungen der Ärzte:

  • Die GebüTH gilt bundesweit und kann von Patient*innen eingesehen und kontrolliert werden
  • Allgemeine Grundsätze stellen transparente Vertragsbedingungen zwischen Patient*innen und unserer Praxis her
  • Alle Gebührenkalkulationen nach der GebüTh sind hinreichend begründet, transparent und nachvollziehbar.


Die GebüTh können Sie gerne bei uns einsehen. Diese enthält unter Anderem allgemeine Grundsätze, die unsere AGB für Privatpatient*innen darstellen. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten auf uns zuzukommen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung oder Sie informieren sich unter www.privatpreise.de

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Therapie.